Angebot, Kosten und Zusammenarbeit
Mit Ihren eigenen Angebotswerten
Ihr Monats- und Jahresvergleich
Keine Preisschätzung: Tragen Sie einen bereits angebotenen Betrag ein. Verwenden Sie durchgehend netto oder brutto. Die Berechnung bleibt in Ihrem Browser, ohne Speicherung oder Übermittlung.
Noch kein Angebot? Büroreinigung für Ihr Objekt anfragen.
Wie lassen sich die Kosten einer Büroreinigung berechnen?
Für einen Monatsvergleich brauchen Sie den angebotenen Preis, seine Einheit und die Zahl der Einsätze. Bei einem Preis pro Stunde kommt die vereinbarte Zeit pro Einsatz hinzu. Ein Quadratmeterpreis ohne Zeitraum und Leistungsumfang reicht nicht. Der Rechner auf dieser Seite verwendet ausschließlich Ihre eigenen Angebotswerte: Er ermittelt keine EC-Clean-Preise und ist kein verbindliches Angebot.
Pro Einsatz, pro Stunde oder pro Monat: die Einheiten trennen
Übernehmen Sie die Abrechnungsweise aus Ihrem Angebot. Nutzen Sie durchgehend Nettowerte oder durchgehend Bruttowerte; der Rechner verändert die Umsatzsteuer nicht. Bei monatlicher Pauschale darf der Turnus nicht nochmals mit dem Preis multipliziert werden.
| Angabe im Angebot | Umrechnung für den Vergleich |
|---|---|
| Euro pro Einsatz | Einsatzpreis × Einsätze pro Woche × 52 ÷ 12 = durchschnittlicher Monatsbetrag. |
| Euro pro Stunde | Stundensatz × Stunden pro Einsatz × Einsätze pro Woche × 52 ÷ 12 = durchschnittlicher Monatsbetrag. |
| Euro pro Monat | Monatspauschale direkt übernehmen. Prüfen, welche Aufgaben und Reinigungstage enthalten sind. |
| Euro pro Quadratmeter | Erst klären: pro Einsatz oder Monat, welche Reinigungsfläche und welche Aufgaben? Danach den angebotenen Gesamtbetrag berechnen. |
Warum vier Wochen nicht immer ein Monat sind
Die Rechenhilfe verteilt 52 Wochen gleichmäßig auf zwölf Monate. Das ergibt rund 4,33 Wochen pro Monat. Beispiel nur zur Mathematik: Ein frei gewählter Betrag von 50 Euro je Einsatz bei zwei Einsätzen pro Woche ergibt 5.200 Euro für 52 Wochen und durchschnittlich 433,33 Euro pro Monat. Das ist weder ein Marktpreis noch ein EC-Clean-Angebot. Die echte Rechnung kann je nach Kalendertagen, Feiertagen, Schließzeiten und Vertragsregelung abweichen.
- Bei Abrechnung nach tatsächlichen Einsätzen zählt der vereinbarte Kalender, nicht automatisch der Durchschnitt.
- Eine Monatspauschale kann Ausgleichsregeln enthalten. Fragen Sie nach, statt einzelne Feiertage selbst abzuziehen.
- Bei einem Start während des Monats die erste Abrechnungsperiode gesondert klären.
Welche Positionen verändern das Budget?
Einmalige Arbeiten vor Beginn gehören nicht dauerhaft in die Monatspauschale. Für den Vergleich des ersten Jahres werden sie einmal addiert. Regelmäßige Zusatzpositionen zählen dagegen zum laufenden Betrag. Tragen Sie eine Position nur zusätzlich ein, wenn sie nicht bereits im Angebotspreis enthalten ist.
- Startarbeiten: etwa ein separat angebotener intensiver Reinigungseinsatz vor Beginn des laufenden Plans.
- Glas und Rahmen: Intervall und Preis getrennt prüfen, wenn sie nicht Teil der laufenden Büroreinigung sind.
- Material, Anfahrt und Verbrauchsartikel: enthaltene und zusätzlich berechnete Positionen unterscheiden.
- Geänderte Nutzung: mehr Arbeitsplätze oder zusätzliche Räume können eine neue Abstimmung erforderlich machen.
Nicht nur den Betrag: den gesamten Reinigungsumfang vergleichen
Gleiche Fläche heißt nicht gleicher Reinigungsaufwand
Ein Büro mit vielen kleinen Räumen und Sanitäreinrichtungen ist anders zu kalkulieren als eine weitgehend freie Fläche. Auch Möblierung, Zugänglichkeit und vereinbarte Aufgaben spielen eine Rolle. Diese Faktoren nennt ebenfalls der Branchenverband in seiner Vergabeorientierung. Deshalb setzt der Rechner weder eine Quadratmeterleistung noch einen Stundensatz voraus.
Reinigungsintervalle aus der tatsächlichen Büronutzung ableiten
Noch kein Angebot vorhanden? So starten Sie
Für eine Anfrage bei EC-Clean nennen Sie die Berliner Postleitzahl, die ungefähre Bürofläche und die gewünschten Aufgaben. Falls der Turnus noch offen ist, schreiben Sie das dazu. Beschreiben Sie stark genutzte Bereiche sowie mögliche Zeitfenster. Sie brauchen keinen fertigen Kostenplan: Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
Weiterführende fachliche Orientierung: BIV: Vergabeempfehlungen für private Auftraggeber (Januar 2026).
