Bekannte Anforderungen benennen
Wenn bestimmte Produkte, Duftstoffe oder Materialien für Sie problematisch sind, sprechen Sie das vor einer Beauftragung an. Eine Angabe wie „allergikerfreundlich“ allein beschreibt noch keinen eindeutig vereinbarten Leistungsumfang.
Keine pauschale Desinfektion voraussetzen
Das Umweltbundesamt unterscheidet Reinigung und Desinfektion und erläutert die Grenzen des Einsatzes von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt. Eine stärkere oder häufiger eingesetzte Chemikalie ist nicht automatisch die passende Antwort auf individuelle Beschwerden.
Eine sachliche Anfrage formulieren
Nennen Sie Räume, Oberflächen und die Anforderungen, die für die Reinigung relevant sind. Medizinische Befunde brauchen Sie nicht über das Formular zu senden. EC-Clean gibt keine Zusage zur Allergenfreiheit oder Behandlung von Beschwerden. Medizinisch notwendige Maßnahmen sollten Sie mit Ihrer behandelnden Fachperson klären.
Weiterführende fachliche Orientierung: Umweltbundesamt: Hygiene im Privatbereich.
